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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, Aufträge und Rechnungen von Dominik Riederer und haben Gültigkeit ab dem 1. Januar 2024.

1. Haftungsausschluss  

Die Trainingsmethoden und Verfahren zu den verschiedenen Themen stellen kein Heilversprechen dar. Für sämtliche Angebote von Soul Touch Susana Riederer ist keine Erfolgsgarantie gewährt, d.h. für das Nicht-Eintreten der gewünschten Wirkung übernimmt Soul Touch Susana Riederer keine Haftung. Der Grad der Fortschritte von Teilnehmenden liegt in deren Händen und ist abhängig von deren selbstverantwortlichen Training.

Die Anwendung der Methoden ersetzen keine medizinische und psychotherapeutische Diagnose oder Behandlung und Therapie durch einen Arzt, Psychologen oder Psychiater. Soul Touch Susana Riederer stellt keine medizinische Diagnose und nimmt auch keine medizinische Heilbehandlung vor. Es liegt in der Eigenverantwortung der Klientinnen und Klienten für eine medizinische Diagnose oder Heilbehandlung einen Arzt oder Psychiater zu konsultieren.

 

2. Allgemeine Bestimmungen  

Das psychomentale und körperorientierte Trainings- und Coachingangebot versteht sich als ein flexibles und meist therapieorientiertes Angebot, basierend auf den Lehren des leistungsorientierten Trainings, des neurozentrierten Trainings sowie dem kognitiven Verhaltenstraining. Ergänzt mit den traditionellen Elementen der fernöstlichen Gesundheitslehren und der Kampfkünste sowie der Individualpsychologie profitierst du von einem holistischen Trainingskonzept. Die Intensität des Trainings / Coachings bestimmt die Klientschaft in Absprache mit dem Trainer.

 

3. Trainingslocation

Die Trainings findet in der Regel Outdoor als Walk-Talk-Train-Angebot und bei jeder Witterung statt. Andere Orte sind auf Anfrage möglich und werden separat offeriert à es ist allenfalls mit Zusatzkosten zu rechnen.

 

4. Vertragsschluss  

Mit schriftlicher Anmeldung (Anmeldeformular) bestellt der Klient kostenpflichtig und verpflichtet sich zur Zahlung der Rechnung innert Zahlungsfrist. Das Angebot wird seitens Klienten mit der Unterzeichnung des Anmeldungsformulars oder der Bezahlung der Rechnung akzeptiert und es kommt ein verbindlicher Vertrag zustande (gemäss OR 394) - Vertragsbestandteil ist das unterzeichnete Anmeldeformular und die Rechnung. 

 

5. Pflichten und Leistungen der Trainingsleitung 

Die Trainingsleitung ist verpflichtet, den Kunden sachgemäss und fachkundig zu unterrichten und den Kunden in seiner Selbstwirksamkeit anzuleiten und zu unterstützen à die volle Verantwortung über den Fortschritt trägt einzig und alleine der Klient.

 

6. Pflichten und Leistungen des Kunden  

  • Der Klient verpflichtet sich, die vereinbarte Rechnung innert Zahlungsfrist zu bezahlen.

  • Der Klient führt die Trainings auf eigene Verantwortung durch à der Klient ist sich bewusst, dass die Trainings selbstreflektierend und körperlich, mental und emotional herausfordernd sein können.

  • Der Klient verpflichtet sich, eigenverantwortlich die körperliche und mentale Gesundheit vorgängig einzuschätzen und sich gegebenenfalls mit einem ärztlichen Untersuch abzusichern. Die Trainingsleitung muss zwingend über sämtliche körperliche, mentale und emotionale Einschränkungen seitens des Klienten informiert werden à die Trainingsleitung lehnt jegliche Haftung für Personen- und / oder Materialschäden ab.

  • Die Trainingsleitung übernimmt keine Haftung für unerreichte Ziele, die aufgrund von falschem Verständnis der gelehrten Inhalte oder fehlinterpretierter Kommunikation und insbesondere mangelhafter Trainingsdisziplin entstehen können. 

  • Der Klient akzeptiert, dass es für Trainingsabbrüche jeglicher Art, keine Geldzurückgarantie gibt à der bezahlte Preis für die Trainings wird bei vorzeitigem Abbruch nicht zurückerstattet, weder aufgrund von Unzufriedenheit, Unbehagen, noch von Unfällen und Verletzungen, noch aus sonstigen Ausfallgründen.

  • Die Techniken, welche in den Trainings erlernt und erprobt werden, können einschneidende Veränderungen in der Persönlichkeit nach sich ziehen.

  • In den Trainings mit hoher körperlicher Intensität, ist insbesondere Vorsicht geboten à der Klient verpflichtet sich, mit den angeeigneten Fertigkeiten (bspw. Powerdrill zum Druckabbau und zum Training der Stressregulation) verantwortungsvoll umzugehen, die nötige Sorgfaltspflicht zu wahren und keinem Menschen zu schaden. Der Klient wahrt zwingend die Eigenverantwortung und Verhältnismässigkeit.

 

7. Zahlung  

  • Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Betrag muss - falls nicht anders definiert - spätestens bis vor Trainingsbeginn auf dem Konto gutgeschrieben sein.  

  • Einwendungen des Kunden gegenüber einer Rechnung müssen umgehend nach Erhalt der Rechnung in schriftlicher Form bei der Trainingsleitung eingehen. 

  • Bei Verzug der Zahlung können die vereinbarten Termine nicht wahrgenommen werden.

 

8. Gewährleistung  

  • Beide Vertragsparteien werden bei der Ausführung ihrer Leistungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen à jede Vertragspartei haftet für die Verletzung ihrer diesbezüglichen Sorgfaltspflichten.  

  • Unvorhersehbare, unvermeidbare und ausserhalb des Einflussbereiches der Trainingsleitung liegende und von der Trainingsleitung nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Massnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen und dergleichen (bspw. Covid19-Massnahmen), entbinden die Trainingsleitung von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses wird der Kunde von der Trainingsleitung in angemessener Weise unterrichtet.

 

9. Haftung und Mängel  

  • Die Trainingsleitung kann nicht für allfällige Krankheiten, Unfälle oder sonstige gesundheitliche Probleme des Klienten zur Rechenschaft gezogen werden à das Training erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. 

  • Der Kunde verpflichtet sich vor Trainingsbeginn wahrheitsgetreue Angaben zum Gesundheitszustand zu machen à die Trainingsleitung ist von jeglicher Haftung befreit.

 

10. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit  

  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, ohne Einwilligung keinerlei Daten und Dokumente an Dritte auszuhändigen à ausser es wird gesetzlich vorgeschrieben, durch behördlichen oder richterlichen Entscheid so angeordnet oder vom Klienten unter Bezeichnung eines Dritten ausdrücklich verlangt.  

  • Der Klient wie auch die Trainingsleitung verpflichten sich gegenseitig, Unterauftragnehmer oder beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit. Diese Pflicht besteht schon vor Vertragsschluss und bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht à Vorbehalten bleiben die genannten gesetzlichen Offenbarungspflichten.

  • Der Klient akzeptiert, dass die Trainingsleitung jeweils dem zahlenden Auftraggeber rapportiert à dies gilt besonders bei Mandaten von Krankentaggeldversicherungen, Invalidenversicherungen und ähnlichen Institutionen sowie beauftragende Firmen.

  • Der Klient akzeptiert, dass die Trainingsleitung in den Settings, Fotos und Videos macht, welche zur internen Dokumentation und für Werbezwecke verwendet werden à der Klient kann dies schriftlich unterbinden.

 

11. Vertragsdauer und Kündigung  

  • Die Trainings sind auf eine fixe Laufzeit beschränkt und enden mit dem letzten Training des gewählten Angebots à es besteht kein Geldrückerstattungsrecht bei vorzeitigem Trainingsstopp (Siehe dazu Punkt. 5.6.).

  • Externe Auftraggeber, welche die Trainings gemäss separater Vereinbarung ausserordentlich erst nach deren Abschluss zu bezahlen haben, verpflichten sich hiermit zur vollständigen Bezahlung der Kosten à auch bei einem allfälligen Trainingsstopp während des laufenden Programms seitens des Klienten.

  • Bei Verstössen gegen die allgemeinen Vertragsbedingungen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Trainingsleitung berechtigt, die Trainings zu stoppen und den Vertrag per sofort aufzulösen.

 

12. Sonstige Bestimmungen  

  • Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nicht an Dritte übertragbar.

  • Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder ungültigen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die darauf gestützten, zusätzlich geschlossenen Verträge, unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.

  • Wenn trotz der Bemühungen der Vertragspartner auf gütlichem Wege keine Einigung zustande kommt, werden die zuständigen staatlichen Gerichte zur Entscheidung aller Streitigkeiten - aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag - als ausschliesslich zuständig erklärt.

 

13. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit  

Bei vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Geldrückvergütung.

 

14. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Klienten

Werden die Dienstleistungen von Dominik Riederer nicht innert 6 Monaten ab Kauf durch den Klienten beansprucht, besteht seitens des Klienten kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Geldrückvergütung.

 

15. Gerichtsstand  

Der Gerichtsstand ist am Ort des Firmensitzes von Dominik Riederer Training & Coaching.

 

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

Diese AGB können sich jederzeit ändern à aufgeführt ist das Datum der jüngsten Änderung.

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